Das Kurzgutachten konzentriert sich auf das Wesentliche und ist im Hinblick auf den Umfang des Gutachtens kürzer gehalten.
Es ist nicht gerichts- oder behördenfähig.
Für private Anliegen ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Es ist besonders hilfreich um sich einen Überblick über den Wert seiner Immobilie zu machen z.B. beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, der außergerichtliche Einigungen, z. B. bei Scheidungen oder Erbschaften, oder wenn es um die Vermögensplanung geht.
Egal, ob es um Wohnimmobilien, Grundstücke, Rechte oder Belastungen geht – ein Kurzgutachten ist immer eine gute Entscheidungshilfe.
Fragen zum Kurzgutachten
Welche Wertermittlungsverfahren gibt es?
Es gibt für die Wertermittlung einer Immobilie drei normierte Verfahren, die Experten wie zum Beispiel Immobiliensachverständige und Immobilienbewerter nutzen. Diese Wertermittlungsverfahren sind:
- das Vergleichswertverfahren
- das Ertragswertverfahren
- das Sachwertverfahren.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten dient als Bewertung des Marktpreises. Der ermittelte Wert unterstützt Sie dabei, einen angemessenen Angebotspreis für Ihre Immobilie zu bestimmen und/oder den Verkaufspreis vor potenziellen Interessenten nachvollziehbar zu begründen.
Das Kurzgutachten richtig einsetzen
Im Rahmen eines Kurzgutachtens werden Immobilienkäufern und -verkäufern alle essenziellen Wertinformationen zu einer Immobilie in kompakter und dennoch aussagekräftiger Form schriftlich zur Verfügung gestellt.
Wann wird ein Kurzgutachten benötigt?
Das Kurzgutachten wird insbesondere genutzt, wenn verschiedene Eigentümerparteien an einem Objektkauf oder -verkauf beteiligt sind, beispielsweise bei Scheidungen, Erbschaften oder Schenkungen. Es bietet eine neutrale und solide Wertermittlung als Grundlage für gerechte Preisverhandlungen.
Wir begutachten die folgenden Immobilien:
Wohnimmobilien
- bebaute- und unbebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- und Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Ferienhäuser & Wohnungen
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Logistik- und Hallenflächen
- Handels- und Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen und Werkstätten
- Industrie- und Technologieparks
- Landwirtschaftliche Betriebe, Flächen und Gebäude
Sonderimmobilien
- Handelsimmobilien
- Hotelgebäude
- Pflegeimmobilien
- Krankenhäuser
- Gastronomiebetriebe
- Freizeitimmobilien
- Betreiberimmobilien
Grundstücke & Rechte
- Flächen im Außenbereich
- Land- und Forstwirtschaftliche Flächen
- Sanierungsgebiete
- Wohnrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- und Wegerecht
- Baulasten