Ein Verkehrswertgutachten; manchmal auch Vollgutachten oder Marktwertgutachten genannt; stellt eine realistische, rechtskonforme, verlässliche und objektive Schätzung des Wertes ihrer Immobilie dar. Das Gutachten ist eine detaillierte Aufstellung aller Kriterien, die für das Bewertungsobjekt relevant sind.
Häufige Anlässe, die ein Verkehrswertgutachten für Haus und Grund erfordern:
- Bilanzierungvon Anlagevermögen nach HGB
- Erbschaftfälle (um die Erbschaftssteuerzu senken oder bevor das geerbte Haus verkauft wird)
- Finanzierung (Beleihungswertgutachtenfür die Bank)
- Schenkungen
- Übertragung von Betriebsvermögen in das private Vermögen
- Zwangsversteigerung
Verkehrswertgutachten
Wann ist ein Vollgutachten notwendig, und wann reicht eine Immobilienbewertung?
Ein Vollgutachten, erstellt von einem Gutachter, ist in Situationen erforderlich, die eine rechtlich belastbare Bewertung erfordern, wie etwa bei Erbschaften oder Scheidungen.
Wie kann ich den Wert meiner Immobilie steigern?
Der Wert Ihrer Immobilie kann durch verschiedene Maßnahmen gesteigert werden. Dazu gehören Modernisierungen, energetische Sanierungen, optische Aufwertungen wie ein neuer Anstrich oder eine gepflegte Gartenanlage sowie die Renovierung von Küche und Bad. Auch kleinere Reparaturen und eine regelmäßige Wartung tragen zur Werterhaltung und -steigerung bei.
Wann ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?
Ein Verkehrswertgutachten, häufig auch Marktwertgutachten oder Vollgutachten genannt, ist erforderlich für Angelegenheiten steuerlicher Art, rechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht, die Überführung von Betriebs- in das Privatvermögen, die Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und oft auch in Fällen von Erbschaften oder Scheidungen.
Der Verkehrswert ist laut § 194 BauGB der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielbar ist. Persönliche Verhältnisse spielen dabei keine Rolle. Das Verkehrswertgutachten hält also fest, wie hoch der aktuelle Marktwert einer Immobilie auf Grundlage aller wichtigen Gegebenheiten ist. Gesetzliche Vorgaben zur Verkehrswertermittlung finden sich in § 8 ImmoWertV.