Immobilienverwaltung
Wir bieten eine kundenorientierte, persönliche und werterhaltende Betreuung Ihrer Immobilie.
Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache!
Kaufmännisch, technisch, organisiert, menschlich – so handeln wir für Sie und garantieren Ihnen erstklassige Leistungen.
Wir sind spezialisiert auf Mietverwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Sondereigentumsverwaltung in Koblenz und Umgebung.
Fragen zur Immobilienverwaltung
Welche Aufgaben zählen zur kaufmännischen Immobilienverwaltung?
Zunächst gehören dazu die laufende Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben, die Erstellung der Jahresabrechnung und des Vermögensberichts. Außerdem muss der WEG-Verwalter alle ein- und ausgehenden Überweisungen durchführen und verbuchen sowie die Wirtschafts- und Finanzpläne der WEG erstellen und in dessen Rahmen handeln.
Diese Aufgaben sind Teil der kaufmännischen Verwaltung:
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Führung der Bankkonten der WEG
- Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
- Erledigung der Zahlungsverpflichtungen der WEG
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
Welche Aufgaben zählen zur technischen Immobilienverwaltung?
Im Rahmen regelmäßiger Objektbegehungen durch den WEG-Verwalter wird der Zustand des Verwaltungsobjektes geprüft. Diese Begehungen dienen dazu, etwaige Mängel zu dokumentieren und die Zuständigkeiten für deren Behebung zu klären. Der Verwalter veranlasst sowohl Modernisierungs- als auch Instandhaltungsmaßnahmen und beauftragt die fachlich zuständigen Handwerker. Bei außerordentlichen Mängeln informiert er die WEG umgehend.
Zusammengefasst beinhaltet der technische Aufgabenbereich:
- Begehung und Begutachtung des Gemeinschaftseigentums
- Veranlassung und Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen
- Veranlassung und Koordination von Modernisierungsmaßnahmen, um die Bausubstanz auf dem aktuellen Stand zu halten und die Attraktivität des Gebäudes zu erhalten und zu steigern.
- Die Wahrung von Verkehrssicherungspflichten, um die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet zu können.
Juristische Verwaltung: Rechtliche Betreuung
Das Gemeinschaftseigentum wird vom Verwalter rundum betreut. Bei Streitigkeiten und Gerichtsprozessen beauftragt er einen Anwalt und vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht. Um im Namen der WEG zu handeln und sie gegenüber Dritten zu vertreten, benötigt der Verwalter neben dem Verwaltervertrag auch eine Verwaltervollmacht.
Das umfasst die rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums:
- Organisation und Leitung der Eigentümerversammlung
- Erstellung des Protokolls der Eigentümerversammlung
- Erstellung und Abwicklung der Verträge mit Handwerkern und Dienstleistern
- Beauftragung eines Anwalts bei Rechtsfragen
- Vertretung der WEG als juristische Person gegenüber Dritten