Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Sie sind Eigentümer einer Eigentumswohnung und haben diese als Kapitalanlage vermietet?

Dann wissen Sie, wie wichtig ein kompetenter Verwalter ist, der sich nicht um die Vermietung, das Mahnwesen und die Einnahmen- und Ausgabenbuchhaltung kümmert.

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir sind der ideale Verwalter für Ihre Immobilie.

Sorgfalt, Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz sind unsere obersten Gebote.

Durch den Einsatz eines Eigentümer- Portals sind die Dokumente Ihres Objektes jederzeit für Sie einsehbar.

Die Rundum- Verwaltung Ihres Eigentums umfasst die kaufmännischen, technischen und allgemeinen Aufgaben Ihrer Immobilie.

Fragen zur Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Als Sondereigentum werden jene Objekte definiert, die einem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören. Das sind üblicherweise Eigentumswohnungen.

Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung. Da es sich bei der Immobilie um ein Mietobjekt handelt, fällt die SEV-Verwaltung in die Kategorie der Mietverwaltungen.

Manche WEG-Verwaltungen bieten an, sowohl das Gemeinschaftseigentum zu betreuen, als auch das Sondereigentum. Die Sondereigentumsverwaltung und WEG-Verwaltung können also dieselbe sein. Es steht den Eigentümern aber auch offen, hierfür unterschiedliche Unternehmen oder Verwalter zu beauftragen, die sich dann in ihrer Arbeit ergänzen.